Selbstmord oder Freitod

68’000 Menschen starben im Jahr 2018 in der Schweiz. Davon haben 98.8% den Weg über den traditionellen Sterbeweg gewählt oder wurden unerwartet vom Tod ereilt: zu Hause mit Palliative Care, im Spital, vielleicht mit terminaler Sedierung, oder auf der Strasse, plötzlich und ohne Vorwarnung. Nur 1.2% starben mit EXIT und ähnlichen Organisationen. Eine eindeutige und extrem kleine Minderheit. Die Menschen in der Schweiz wollen also nicht mit EXIT von der Welt gehen.

Trotzdem bewirken die Aktivisten der EXIT Bewegung eine öffentlichen Wahrnehmung, wonach die Freiheit, mit Pentobarbital Suizid zu begehen, wünschenswert sei. Hier werden Schleusen geöffnet, die Richtung Euthanasie gehen.

Und die Assekuranz freut sich: die möglichst häufigen Suizide reduzieren viele geleistete Versicherungsgelder in Form von AHV, Pensionskassen und Krankenkassen-Zahlungen durch geringere Zahlungspflicht infolge eingesparte Lebensjahre durch Suizid.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Sterbekultur in der Schweiz vielfältig ist und von individuellen Überzeugungen, regionalen Traditionen und gesetzlichen Rahmenbedingungen geprägt wird.

Diese Website handelt von der Frage, welche Sterbekultur wir für die Sterbenden in der Schweiz wollen.

Die Presse übernimmt mehr und mehr die Vorgaben der EXIT Organisation, welche von Freitod spricht. Ziel des Suizidenten ist die Herbeiführung des Todes auf unnatürliche Weise. Im Wort Freitod ist der Akt der Tötung nicht enthalten, weil das Resultat – der Tod – darin enthalten ist, nicht aber der Weg, der zum Tode führte. Dass der Tod darüber hinaus auch frei sei, ist offensichtlich falsch, da der Tod nicht ein Zustand der Freiheit bedeutet – im Gegenteil. Im Tod ist der Mensch nicht frei sondern tot.

Die Schweizerische Sterbekultur betont die Bedeutung von Autonomie und Selbstbestimmung am Lebensende. Menschen haben das Recht, über ihr eigenes Leben und Sterben zu entscheiden, solange bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie etwa eine unheilbare Krankheit oder unerträgliche Leiden. Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben und ethische Richtlinien, die von Organisationen wie Dignitas und Exit befolgt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Einzelpersonen respektiert werden und der Sterbeprozess würdevoll und unterstützend verläuft.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schweizerische Sterbekultur auch kontrovers ist und in der Gesellschaft unterschiedliche Meinungen und Ansichten hervorruft. Es gibt wenige aber sehr aktive “aktivistische” Befürworter, die die Betonung der Selbstbestimmung am Lebensende unterstützen, und Kritiker, die ethische und moralische Bedenken hinsichtlich der Legalisierung von Sterbehilfe äußern. Es ist ein komplexes Thema, das in der Schweiz und auch international weiterhin debattiert wird.

Die grosse Mehrheit der Schweizerischen Bevölkerung möchte nicht mit Exit sterben und hat durchaus gut begründete moralische Bedenken zum assistierten Suizid. Die Stimme dieser schweigenden Mehrheit benötigt eine wissenschaftliche Plattform, wozu der VEMS seine Ressourcen verfügbar macht, weil der Bund seine Verantwortung und Unterstützung für solche Aktivitäten im Interesse und zum Schutz des Individuums in der Gesellschaft nicht wahrnimmt.

Die Schweizerische Sterbekultur ist auch von einer starken Gemeinschaft und einem solidarischen Zusammenhalt geprägt. Sterbende Menschen und ihre Familien werden von der Gemeinschaft unterstützt und begleitet. Es gibt eine breite Palette von Dienstleistungen und Ressourcen, die den Sterbenden und ihren Familien zur Verfügung stehen, um sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.

Die gemeinschaftliche Unterstützung des Sterbeprozesses kann in der Schweiz durch Pentobarbital eliminiert werden. Obwohl damit Leiden vermieden werden kann, ist der finanzielle Aspekt anhand von eingesparten Prämiengelder oder anhand von geringerer finanzieller Belastung der Angehörigen durchaus ein plausibles Motiv, den Sterbeprozess mit Suizid abzukürzen, ein grosses Druckmittel, assistierte Suizide den Kosten verursachenden Menschen, welche sich in einem “unproduktiven” Lebensabschnitt befinden, beliebt zu machen.

Die Tatsache, dass Pentobarbital als Mittel zur Erleichterung des Sterbeprozesses zur Verfügung steht, ändert nichts an der Tatsache, dass die Entscheidung, einen assistierten Suizid zu begehen, auf einem selbstbestimmten Willen der betroffenen Person beruhen sollte. Doch: wie “selbst bestimmt” ist ein Suizid, der getrieben wird durch versteckte finanzielle Interessen der Assekuranz oder vielleicht sogar der Angehörigen?

Der Zwang zum “selbst bestimmten” Suizid, um der Gemeinschaft auch finanziell nicht zur Last zu fallen, kann einen enormen moralischen Druck auf Menschen am Lebensende ausüben. Wir fordern Transparenz und Forschung (nationales Forschungsprojekt) zur realen Bedeutung dieser Situationen in der Schweiz.

Das Vorhandensein von Pentobarbital als Option sollte vielmehr als eine Möglichkeit angesehen werden, Leiden in einer Situation zu lindern, in der andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind.

Die Gemeinschaft und die Unterstützung, die in der Schweiz für Menschen am Ende ihres Lebens zur Verfügung steht, sind wichtige Ressourcen, die nicht einfach durch den Einsatz von Pentobarbital ersetzt werden können. Der assistierte Suizid sollte nicht als Ersatz für die Unterstützung der Gemeinschaft angesehen werden, sondern als Option, die in bestimmten Situationen in Betracht gezogen werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, einen assistierten Suizid zu begehen, nicht nur die betroffene Person betrifft, sondern auch ihre Familie und Freunde.

Die finanziellen Auswirkungen eines assistierten Suizids sollten bei der Entscheidungsfindung keine Rolle spielen, da die Unterstützung der Familie und Freunde in dieser schwierigen Zeit von unschätzbarem Wert sein kann.

Der Erfinder des Begriffs Freitod war Friedrich Nietzsche, er sprach vom Freitod als eine freien Entscheidung sich zu töten. Freiheit wird hier in einem absoluten Sinn verstanden, also komplett losgelöst von der Gesellschaft. Entsprechend erfolgt der Suizid frei von der Gesellschaft, in welcher der oder die Suizidentin mit ihrem Leiden eingebunden ist. Somit bezieht sich das Wort “Frei” nicht auf den Suizidwunsch, sondern auf den Suizid “frei” von der Gesellschaft.

Unter dieser Voraussetzung erscheint der Suizid befreit von der Gesellschaft. Es wird so getan, wie wenn der Suizid frei von der Gesellschaft erfolgt. Damit werden auch die Bedingungen, welche einen Menschen in den Freitod treiben können, eliminiert. Gleichzeitig ist die Gesellschaft von ihrer Verantwortung befreit, herauszufinden, warum jemand den Freitod gewählt hat.

Somit erfolgt der Freitod frei von der Gesellschaft, was er natürlich nie ist. Andererseits haftet dem Begriff “Mord” verwerfliches an. Irrtümlicherweise wird dabei das Verwerfliche beim Suizidenten verortet und nicht bei der Gesellschaft, die den Suizid nicht verhindern wollte oder konnte.

Es erscheint somit gerechtfertigt, den Begriff “Selbstmord” in dem Sinne zu verstehen, dass die Selbst-Tötung von aussen in irgendeiner Form beeinflusst ist. Handelt es sich bei dieser Beeinflussung um verwerfliche Gründe (z.B. Geldmangel), so wird jemand in den Selbstmord getrieben. Handelt es sich bei dieser Beeinflussung nicht um verwerfliche Motive (z.B. Krebs im Endstadium), dann soll von einer Selbsttötung gesprochen werden.

Im Wort Suizid wird nicht zwischen Selbstmord oder Selbsttötung unterschieden, verwerfliche oder nachvollziehbare Gründe sind im Begriff Suizid beide enthalten.

Die Aufgabe der Gesellschaft ist es, Selbstmord zu verhindern. Auch wenn ein Suizident primär plausible Gründe für den Suizid nennt, ist es gesellschaftliche Pflicht, die Beweggründe soweit zu erkunden, dass ein verwerflicher Grund erkannt und dann selbstverständlich auch der Suizid vereitelt wird.

Das Wort Freitod ist der Versuch, die verwerflichen (gesellschaftlichen) Gründe für den Suizid zu verschleiern. Es ist der Versuch, den Suizid als rein persönlichen Akt zu deklarieren und die Verantwortung der Gesellschaft aus diesem Akt zu eliminieren.